Die Schulen der Ursulinen-Schulstiftung sind katholische Schulen in freier Trägerschaft sowie staatlich anerkannte Ersatzschulen gem. Art. 100 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Dadurch sind wir im Rahmen der Gesetze frei in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse Prägung, über Lehr- und Erziehungsmethoden, über Lehrstoff und Formen der Unterrichtsorganisation.
Schulen in freier Trägerschaft haben die Aufgabe das öffentliche Schulwesen zu vervollständigen und zu bereichern. Sie sind als staatlich anerkannte Ersatzschulen verpflichtet, bei der Aufnahme, beim Vorrücken und beim Schulwechsel sowie bei der Abhaltung von Prüfungen die für öffentliche Schulen geltenden Regelungen anzuwenden.

Die Schulen erfüllen den in Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes für das Erziehungs- und Unterrichtswesen genannten Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dabei sind die Aussagen der biblischen Offenbarung und die daraus folgenden christlichen Glaubens- und Wertvorstellungen Grundlage für die in § 2 der Grundordnung für die katholischen Schulen in freier Trägerschaft näher dargelegten Bildungs- und Erziehungsziele der Schule.
Die Schulen wollen den Schülerinnen helfen, ihre individuellen Begabungen und Fähigkeiten zu entwickeln, notwendige Kenntnisse und Einsichten zu gewinnen, das bewährte Erbe der vergangenen Generationen aufzunehmen und zu pflegen und den Sinn für Werte zu entwickeln. Darüber hinaus will sie als Schule in kirchlicher Trägerschaft die Schülerinnen befähigen, ein Leben aus dem Glauben zu führen und sich in der Welt sozialkompetent zu verhalten.